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LEISTUNGEN

GESUNDHEITS­VORSORGE

Eine wichtige Präventionsmaßnahme ist die Früherkennung von Krankheiten. Je früher eine Erkrankung erkannt wird, desto besser kann sie behandelt werden und desto höher sind die Heilungschancen. Wer also Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen regelmäßig wahrnimmt, tut etwas für den Erhalt seiner Gesundheit.

Stetoskop

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, haben Sie Anspruch auf verschiedene Früherkennungsuntersuchungen. Der Anspruch ist abhängig vom Geschlecht und Alter. Die Untersuchungen werden in unterschiedlichen Abständen gewährt.

Wann können welche Untersuchungen in Anspruch genommen werden?

  • Unter 18 Jahren: in einem Beschäftigungsverhältnis gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz. Dazu gehören eine Überprüfung der Sehkraft, des Gehörs, des Körperbaus, des Bewegungsapparates sowie eine Körper- und Urinuntersuchung.
  • Ab 18 Jahren bis zum Alter von 35 Jahren (Frauen und Männer): einmalig Check-up, Laboruntersuchung bei entsprechendem Risikoprofil
  • Ab 35 Jahren (Frauen und Männer): alle 3 Jahre (im Rahmen der Hausarztverträge alle 2 Jahre) ein allgemeiner Gesundheits-Check-up zur Früherkennung zum Beispiel von Nieren-, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. ➔ Innerhalb des Check-Ups: Ab Herbst 2021 außerdem einmalig ein Screening auf eine Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion.
  • Ab 35 Jahren (Frauen und Männer): Alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening (Früherkennung). Dabei wird die Haut des gesamten Körpers in Augenschein genommen.
  • Ab 45 Jahren (Männer): jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Genitalien und Prostata
  • Ab 50 Jahren (Männer): Früherkennung von Darmkrebs – und zwar im Alter von 50 bis 54 Jahren wahlweise als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder ab 50 Jahren durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.
  • Ab 55 Jahren (Frauen): Früherkennung von Darmkrebs – und zwar wahlweise alle zwei Jahre als Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.
  • Ab 65 Jahren (Männer): einmaliger Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader

Was gehört noch zur Vorsorge?

Neben den Früherkennungsuntersuchungen können Sie Gesundheitsuntersuchungen, sogenannte Check-Ups, durchführen lassen. Hier wird Ihr individueller Gesundheitszustand betrachtet. Auch hier ist der Sinn, dass Erkrankungen frühzeitig erkannt werden.

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Vom 31.12.2025 bis 06.01.2026 bleibt unsere Praxis geschlossen. 

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Wir wünschen Ihnen ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

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