
11.06.2024
Seit dem 4. Quartal 2023 hat die Politik eine rückwirkende Budgetierung aller Hausärzte umgesetzt. Lernen Sie, was das für Auswirkungen hat und wie das Sie, als Patient, betrifft.
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
seit dem 4. Quartal 2023 hat die Politik, vertreten durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, eine rückwirkende Budgetierung aller Hausärzte umgesetzt. „ Budgetierung“ bedeutet; dass regulär erbrachte Leistungen nicht bezahlt werden. Diese Einschränkungen treffen besonders Ältere, Multimorbide, Pflegeheimpatienten und Hausbesuchspatienten.
Was bedeutet das für Sie persönlich?
Wir werden selbstverständlich
wie bisher tagesaktuell Notfalltermine vergeben.
Elektive Termine werden wir
künftig aber nur noch mit längerer Wartezeit vergeben und die
Praxisbesuchszahlen auf durchschnittlich 2 Sprechstundentermine pro Patient und
Quartal begrenzen müssen.
Die Einschränkungen gelten zunächst bis 2025.
Die Politik hat schon lange angekündigt, zur Stärkung der ambulanten Versorgung eine Entbudgetierung der Hausärzte umzusetzen. Ob diesen Absichtserklärungen Taten folgen, bleibt abzuwarten.
Wir werden weiterhin versuchen, Ihr kompetenter Ansprechpartner zu sein und hoffen auf Ihr Verständnis bei den nicht durch uns begründeten Leistungseinschränkungen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Praxisteam
Weitere Beiträge, die Sie interessieren könnten: